Rechtshilfeausschuss, die Zweite

Der Rechtshilfeausschuss kann Studierende unterstützen, die in Rechtsstreitigkeiten mit Bezug zur Uni verwickelt sind. Doch die Vergangenheit des Ausschusses warf Fragen auf – schon in der letzten AKUT berichteten wir. Dazu möchten wir etwas ergänzen – und etwas klarstellen.

von JONAS PRINSEN

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Hochschulpolitik kann eine komplizierte Angelegenheit sein – das lässt sich in der Recherche zur Vergabe von Finanzmitteln an den Rechtshilfeausschuss wieder mal feststellen. Es zeigt sich auch daran, dass wir im Artikel »Wir sind in den Startlöchern« in der letzten AKUT-Ausgabe leider nicht alle Fragen, die sich uns (und euch?) gestellt hatten, wirklich zufriedenstellend beantworten konnten. Das soll hier nachgeholt werden.

Zur Erinnerung: Alois Saß, der Finanzreferent des AStA, hatte die stufenweise Verdreifachung der Mittel im Kern mit einem »neuen Kriterienkatalog« gerechtfertigt, der 2011 im Ausschuss erarbeitet worden sei. Die zentrale Frage, die es noch zu klären gilt, lautet deshalb: Was ist das für ein Katalog? Gab es diesen überhaupt?

Bis jetzt ließen sich keinerlei Anzeichen dafür finden. Jetzt stützt Simon Hansen, der Vorsitzende von 2011, diese Darstellung: »Unter mir wurde mit der Ausarbeitung einer Satzung und eines Kriterienkataloges begonnen. …  Am Ende meiner Amtszeit hatten wir … einen Leitfaden und einen groben Katalog fertig gestellt, den wir auch an den nachfolgenden Ausschuss weitergegeben hatten.« Protokolle von Anfang 2011 belegen, dass der Vorsitzende mit der Ausarbeitung einer Satzung beauftragt wurde. Simon bestätigt auch Alois’ Angabe, dass die Mittelerhöhung vom Rechtshilfeausschuss selbst initiiert worden sei, aufgrund »der steigenden Anzahl an Anträgen«.

Man muss sich allerdings fragen, wie umfangreich die Arbeit an diesem Katalog und wie hoch die Anzahl an neuen Rechtshilfeanträgen gewesen sein kann: Inka Müller-Seubert, die stellvertretende Vorsitzende von 2011, spricht davon, dass es »fast nichts« zu tun gegeben und sich der Ausschuss in diesem Jahr »auch nur selten« getroffen habe. Dazu passt die Stellungnahme Stefano Meyers, der 2013 Vorsitzender des Rechtshilfeausschusses wurde. Er sagt: Das Einzige, was an internen Richtlinien vorgelegen habe, sei ein »rudimentärer Satzungsentwurf« gewesen, ungeeignet für eine »sachgerechte Mittelvergabe«. Der »Leitfaden« von 2011 muss – sofern man von der offiziellen Version ausgeht, dass es zwei verschiedene Dokumente gab, Leitfaden/Kriterienkatalog und Satzungsentwurf – also in der Zwischenzeit verloren gegangen sein. Der 2013er-Rechtshilfeausschuss  sah sich letztlich genötigt, einen komplett neuen Satzungsentwurf zu erarbeiten.

Vor dem Hintergrund dieser neuen Informationen – was bleibt von den Vorwürfen übrig? Mit Sicherheit kann jetzt gesagt werden: Der Vorwurf, im Budget des Rechtshilfeausschusses sei die letzten Jahre über eigenmächtig Geld »geparkt« worden, weil man im Finanzreferat nicht wusste, was man sonst damit machen sollte, trifft so nicht zu. Die Initiative ging auf jeden Fall auch vom Rechtshilfeausschuss aus, der – zumindest 2011 und 2013 – nicht untätig war und darauf hingearbeitet hat, seine eigentliche Aufgabe erfüllen zu können.

Aus unserer Sicht muss man an zwei Stellen aber weiter Kritik üben: Zum einen an der Kommunikation. Dass es hier Defizite gibt, wird zum Beispiel daran deutlich, dass es schon seit 2013 eine Satzung des Rechtshilfeausschusses gibt, die damals das SP passiert hat und die auch online gestellt wurde. Bis vor kurzem war diese aber nicht gültig – einfach aus dem Grund, weil sie offiziell nie bekannt gemacht wurde. Bei der Amtsübergabe wurde Hannah Birkhoff, die aktuelle Vorsitzende, darüber im Dunkeln gelassen. Zum anderen geht es noch einmal ums Geld: Im Haushaltsplan 2014/15 wurden die Mittel des Rechtshilfeausschusses noch einmal von vorher 10.000 auf aktuell 15.000 Euro aufgestockt. Für diese Erhöhung greift keiner der oben genannten Gründe. Sie wurde – nach Aussage der Vorsitzenden – auch nicht vom Rechtshilfeausschuss selbst angefragt!

Zum Schluss soll hier außerdem klargestellt werden, dass aus aller Kritik keine falschen Rückschlüsse auf den aktuell amtierenden Rechtshilfeausschuss, oder seine Vorsitzende Hannah Birkhoff, gezogen werden dürfen! Entscheidend für die Gründe der Budgeterhöhung ist die Zeit vor Hannahs Amtsantritt 2014. Auch gibt es keinerlei Anhaltspunkte, dass sie in irgendeiner Weise mit der aktuellen Erhöhung der Mittel zu tun hat. Prinzipiell muss hervorgehoben werden: Es geht hier nicht um Korruptionsvorwürfe! Es geht »lediglich« darum, Begründungen offenzulegen, weshalb studentisches Geld zu einem bestimmten Zweck eingesetzt wird.

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