Reform der Alten

Der Ältestenrat hat als streitschlichtendes Gremium bisher vor allem darüber entschieden, ob einzelne Beschlüsse des Studierendenparlaments rechtmäßig sind. Nun wird er reformiert. Was sich dadurch ändert und vielleicht verbessert.

von MAIKE WALBROEL

SP

Foto: Alexander Grantl / AKUT

Da soll nochmal jemand sagen, junge Leute seien immer gleich für die Revolution! Der Ältestenrat, das oberste streitschlichtende Gremium des Studierendenparlaments,  wird reformiert. Ältestenrat? Wer dabei an Langzeitstudenten mit weißen Rauschebärten denkt, der liegt falsch. Und es gibt noch eine Überraschung: Die Reform wurde nicht von außen angestoßen, sondern von den Mitgliedern selbst.

Doch von vorn: Laut aktueller Satzung der Studierendenschaft ist der Ältestenrat nicht nur streitschlichtendes Organ, sondern überwacht auch die Wahlen zum Studierendenparlament und soll dazu beitragen, die studentische Selbstverwaltung zu stärken. Um diesen Aufgaben nachkommen zu können, ist der Ältestenrat selbstständig und allen anderen Organen und Gremien gegenüber unabhängig.

Warum der Ältestenrat so heißt, lässt sich nicht zweifelsfrei klären: Gremien mit diesem Namen gibt es oft – z.B. im Bundestag, allerdings unterscheiden sich die Kompetenzen und Zuständigkeiten deutlich voneinander. Möglicherweise ist der Name auch auf das ehemalige Universitätsgesetz zurückzuführen, das einen Ältestenrat vorsah. Eins ist jedoch allen Ältestenräten gemeinsam: Ihre Mitglieder sollen besonders erfahren sein – und sind daher verständlicherweise oft alt. In Bonn jedoch werden nicht etwa die ältesten Studierenden gewählt, sondern solche, die sich in besonderem Maße um die Studierendenschaft verdient gemacht haben. Diese neun Mitglieder üben ihr Amt in der Regel drei Jahre lang aus – es sei denn, sie treten zurück oder beenden ihr Studium vorher.

Nun ist es ausgerechnet der Aufgabenbereich des Ältestenrates, der eine Reform notwendig macht. Marcel Bengs, Jurastudent und Vorsitzender des Satzungs- und Geschäftsordnungsausschusses (SGO-Ausschuss), weist auf einen in der Satzung festgeschriebenen Widerspruch hin: »Der Ältestenrat soll das oberste streitschlichtende Organ der Studierendenschaft sein. Gleichzeitig entscheidet er abschließend über sämtliche Streitigkeiten zwischen Studierendenparlament, AStA und den Ausschüssen. Ein schlichtendes Organ kann aber unmöglich auch ein abschließendes Entscheidungsorgan sein.« Auch gesetzlich ist die Lage nicht eindeutig: Im »Hochschulgesetz 2000« vom 14. März 2000 ist ein Ältestenrat nicht mehr ausdrücklich vorgesehen. Es steht den Studierendenschaften frei, einen entsprechenden Ausschuss einzuführen. Dass der Ältestenrat nach wie vor wichtig für die Studierendenschaft ist, davon ist Jessica Keuler, Jurastudentin und seit 2013 selbst Mitglied, überzeugt: »Als vermittelnde Stelle im oft hitzigen Umfeld der Hochschulpolitik kann der Ältestenrat dabei helfen, Kompromisse zwischen den streitenden Parteien herzustellen. Damit erspart man sich auch regelmäßig den teuren Weg vor das Verwaltungsgericht.« Allerdings sehen sich die neun Studierenden bei ihrer Arbeit zunehmend Problemen ausgesetzt, die mit der widersprüchlichen Satzungslage zusammenhängen. »Im vergangenen Jahr wurden außergewöhnlich viele Anträge an den Ältestenrat gestellt, über die wir dann auch entschieden haben«, erinnert sich Jessica. »Eine typische Folge solcher Entscheidungen ist, dass die benachteiligte Partei das Ergebnis nicht befürwortet. Mir hat dabei nicht gefallen, dass der Unmut oftmals auf eine Art und Weise geäußert wurde, die jegliche Sachlichkeit vermissen ließ.«

Daher ist es kaum verwunderlich, dass die Ältestenrats-Mitglieder selbst die aktuelle Reform angestoßen haben. Zugleich reagieren sie damit auf die Unzufriedenheit des Studierendenparlaments. »Mit Beginn dieser Legislaturperiode trat der Ältestenrat an den SGO-Ausschuss heran mit der Bitte, sich über die zukünftige Arbeit des Gremiums und seine Kompetenzen Gedanken zu machen«, berichtet Marcel. »Einzelne Zuständigkeiten können durchaus kritisch gesehen werden. Der Ältestenrat kann z.B. ureigene Aufgaben des Wahlausschusses übernehmen – wie die Stimmauszählung.«

Nachdem der SGO-Ausschuss vom NRW-Ministerium für Wissenschaft und Forschung grünes Licht für den Fortbestand des Ältestenrates bekommen hat, wird nun zusammen mit den Mitgliedern des Studierendenparlaments an einer Reform des Gremiums gearbeitet. So will man sicherstellen, dass auch weiterhin bei strittigen Themen zwischen den Hochschulgruppen und den anderen Mitgliedern der Studierendenschaft Lösungen gefunden und Kompromisse geschlossen werden können. »Ich bin sehr froh, dass der SGO-Ausschuss die Reform überaus engagiert vorantreibt«, sagt Jessica, »daher bin ich guter Hoffnung, dass wir bis zum Ende des Jahres einen Ältestenrat vorfinden, der den erforderlichen Rückhalt bei der Studierendenschaft zurückgewonnen hat.«

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