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Hier findet ihr die neue Ausgabe Nr. 331 als PDF.
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Das Studierendenparlament trifft mitunter Entscheidungen, die sich in den Fakultäten und Fachbereichen unterschiedlich auswirken. Da ist es doch interessant zu sehen, was für Leute da denn sitzen – als Vertreter aller Studierenden.
Wir gucken uns mal das aktuelle SP an und untersuchen, ob die Verteilung der Studierenden auf die Fakultäten und Fächer der Universität gut repräsentiert ist. Dafür steht mir derzeit nur die amtliche Statistik über die eingeschriebenen Personen im Wintersemester 2012/13 vom 1. Dezember 2012 zur Verfügung, weswegen die Untersuchung eher den Zustand bei der Wahl als die aktuelle Situation widerspiegelt. Was es nicht unbedingt weniger aufregend macht.
Nehmen wir also an, statt der Listen hätte man Vertreter der Fakultäten ins SP wählen können. Und da alle Studierenden ihre eigene Fakultät am hipsten und coolsten finden, stimmen sie für diese.
Unser SP sähe dann aus wie [in der rechten Spalte oben hier] zu sehen (Alte Satzung, 51 Sitze, d‘Hondt). Die theologischen Fakultäten fallen komplett heraus, ebenso das Bonner Zentrum für Lehrerbildung. Das Ergebnis spiegelt relativ genau die auf ganze Zahlen gerundete Verteilung der Studierenden auf die Fakultäten wider.
Sehen wir uns nun an, wie es tatsächlich im SP bestellt ist:
Wie man in der [unteren] Grafik sieht, sind zwei der drei kleinen Fakultäten mit je einem Sitz vertreten. Die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät hat extrem zugelegt, während Mathematisch-Naturwissenschaftliche und Landwirtschaftliche Fakultät stark verloren haben. Mediziner und Philosophen bleiben etwa gleich stark.
Bei unserer Pseudowahl würde eine Fakultät rein rechnerisch pro 100 Studierende etwa 0,1651287 Sitze im SP erreichen. Nun kann man diese „theoretische Sitzzahl“ mit der tatsächlichen Zahl vergleichen und die Abweichungen an einer Skala auftragen. Die Fakultäten werden wegen ihrer langen Namen der Einfachheit halber im Unischema von Eins bis Sieben durchnummeriert, das BZL bekommt die Nummer Acht. Uns bietet sich sodann folgendes Bild:
Eine Markierung genau auf der ersten gestrichelten Linie würde bedeuten, dass die jeweilige Fakultät rechnerisch einen Sitz im SP zu viel oder zu wenig hat. Während die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät sehr stark überrepräsentiert ist, gibt es rechnerisch viel zu wenige NaturwissenschaftlerInnen und LandwirtschaftlerInnen im SP.
Betrachten wir das ganze jedoch relativ, dann ergibt sich ein etwas anderes Bild:
Während die Katholisch-Theologische Fakultät leicht mehr als doppelt so viele Abgeordnete im SP hat wie ihr rechnerisch zustehen, bleiben die restlichen Fakultäten unterhalb der 200-Prozent-Marke. Legt man die Evangelisch-Theologische Fakultät, die gar keinen Sitz im SP hat, mit der Katholisch- Theologischen zusammen, so kommen sie sowohl rechnerisch als auch real auf einen Sitz, was den „Ausschlag“ im Diagramm entschuldigen dürfte. Hingegen hat die Mathematisch- Naturwissenschaftliche Fakultät nur knapp zwei Drittel, und die Landwirtschaftliche Fakultät sogar weniger als die Hälfte der ihr rechnerisch zustehenden Sitze im SP besetzt. Diese beiden Fakultäten sind also sowohl absolut als auch relativ betrachtet unterrepräsentiert.
Bleibt noch eine Frage offen: Hätte man denn die auf der linken Seite dargestellte „Idealsituation“ theoretisch erwählen können? Die Antwort: Ja, aber nur knapp, da sich gerade einmal 5 Personen aus der Landwirtschaftlichen Fakultät zur Wahl gestellt haben. Aus der Evangelisch-Theologischen Fakultät trat übrigens gar niemand an.
Noch interessanter wird es, wenn man eine Ebene tiefer in der Universitätshierarchie absteigt, in die Fachbereiche. Aufgrund ihrer schieren Anzahl beschränken wir uns auf ein paar ausgewählte Beispiele. Ein Stern markiert in der Grafik die rechnerische Zahl der Abgeordneten, ein Quadrat die tatsächliche.
Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre haben wie bereits erwartet einen höheren Anteil an SP-Mitgliedern als an Studierenden. Wer jedoch extrem heraussticht sind die Sozialwissenschaften. Der hohe Wert erklärt sich dadurch, dass darunter auch der Studiengang „Politik und Gesellschaft“ mit seinen Artverwandten fällt – und wo könnte man besser im Sandkasten Politik spielen als in unserem schönen Studierendenparlament! Somit wird auch klar, wie die Philosophische Fakultät auf die hohe Zahl der Abgeordneten kommt, obwohl sehr viele ihrer Studiengänge anteilsmäßig viel weniger SP-Mitglieder als Studierende haben.
Geographinnen und Geographen hätten sich auch beworben, wurden für die LUST aber nicht ins SP gewählt. Und die hohe Zahl an Informatikern wird zur Hälfte von der Piraten-HSG getragen.
Ab und zu kommt es auch vor, dass die Zahl der ins SP gewählten Mitglieder eines Fachbereichs ziemlich exakt dem Anteil des entsprechenden Bereichs an der Studierendenschaft entspricht, dies ist zum Beispiel bei der Chemie und der Psychologie mit 1 SP-Mitglied, oder der klassischen Philologie – mit 0 SP-Mitgliedern – der Fall. Die Anglistik hingegen scheint auch ohne Repräsentanz auszukommen. Sie stellt kein einziges Mitglied des SP.
Der Beitrag erschien zuerst in Akut 330
Alkohol ist weiterhin ein willkommener Gast im Studierendenparlament. In der 4. Sitzung schmetterten dessen Mitglieder gleich zwei Anträge ab, die den Alkoholkonsum einschränken sollten. Stefano Meyer aus der Juso-Fraktion beantragte festzulegen, dass, wenn der erste Protokollführer Alkohol trinke, sofort der zweite Protokollführer einspringen müsse. Ronny Bittner, als einfacher Student antragsberechtigt, ging erheblich weiter und verlangte, ein generelles Alkoholverbot für alle SP-Mitglieder einzuführen.
Zwei Fraktionen hatten sich augenscheinlich besonders auf die Diskussion zu den Anträgen vorbereitet: Die RCDS- Fraktion zeigte ihre Skepsis im Bezug auf Alkoholverbote und breitete Whisky, Schnaps und literweise Bier auf ihrem Tisch aus. Umgekehrtes Bild bei den sonst durchaus trinkfesten Jusos: Hier dominierten diesmal die Wasserflaschen.
Zunächst wurde Meyers Antrag verhandelt. Er begründete ihn mit der mangelnden Qualität der Protokolle in der Vergangenheit. Schnell zeigte sich, dass, von den Jusos abgesehen, kaum jemand diesen Antrag unterstützen würde. Armin Schäfers von der Liberalen Hochschulgruppe (LHG) verwies auf die Möglichkeit, einen unzuverlässigen Schriftführer einfach abzuwählen. Meyers Einwand, dies sei eine repressive Maßnahme, es bedürfe aber auch einer präventiven, fand wenig Anklang. Auch die Praktikabilität seines Antrags sah er in Frage gestellt: Was wäre, wenn auch der zweite Schriftführer Alkohol trinken würde? SP- Präsident Penz (GHG) erlaubte sich scherzhaft die Vermutung, dass dann wohl nach der Satzung das älteste nüchterne Mitglied Protokoll führen müsse. Jakob Horneber von den Grünen verwies darauf, dass es, anstatt sich die Schriftführer herauszugreifen, konsequenter wäre, allen Mitgliedern den Alkohol zu versagen. Man könne ja einem Alkohol trinkenden SP-Mitglied auch nicht das Rederecht entziehen. Dem entgegnete Jura-Student Meyer, dass es Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln gelte. Was genau ungleich zwischen der Arbeit des Präsidiums und der restlichen SP- Mitglieder sei, präzisierte Simon Hansen von den Jusos: Das Präsidium müsse die ganze Zeit arbeiten „Wenn wir zu voll sind, um zu reden, können wir es lassen.“
Nachdem der Antrag mit 19 zu 14 Stimmen abgelehnt worden war, wurde der schärfere Antrag von Bittner verhandelt. Da dieser selbst bei der Sitzung nicht anwesend war, fand sich allein in Onur Özgen von den Grünen jemand, der den Antrag mit Verve unterstützte. Er verwies darauf, dass die Studierenden schlecht vom SP dächten, wenn sie wüssten, dass dort Alkohol getrunken werde. Auch der Umgangston in den Sitzungen und die Qualität der Wortbeiträge könnte sich durch ein Verbot verbessern. Elisabeth Vorwerk von der LHG sah das anders und erklärte den Antrag für „super- sinnlos“: Man könne ja auch Auto fahren, wenn man Alkohol getrunken habe.
Einer Meinung waren Jakob Horneber (GHG) und Matthias Rübo (RCDS). Sie betonten, dass ein verantwortungsvolles SP-Mitglied selbst entscheiden können müsse, ob und wie viel Alkohol vertretbar sei, ohne seine Urteilsfähigkeit einzutrüben. Für Extremfälle stünde dem Präsidium ja noch die Möglichkeit offen, Ordnungsrufe und Sitzungsverweise auszusprechen. Rübo forderte den SP-Präsidenten sogar ausdrücklich dazu auf, in Zukunft entschiedener einzugreifen. Am Ende fanden sich 23 verantwortungsvolle SP-Mitglieder, die den Antrag ablehnten.
Vernunft statt Verbot
Damit hier keine Missverständnisse auftreten: Längst nicht jedes Mitglied des SP trinkt während der Sitzungen. Ebenfalls klar: Hier opfern Studierende ihre Freizeit, ohne eine finanzielle Gegenleistung zu erhalten. Man muss dieses, nach heutigen Maßstäben besondere, Engagement nicht noch durch Alkoholverbote erschweren, sondern darf den Mitgliedern ihr abendliches Kaltgetränk ruhig gönnen. Ärgerlich wird es aber, wenn, wie zuletzt geschen, so viel getrunken wird, dass die Qualität der Debatte in der letzten Stunde stark abnimmt. Ärgerlich auch, wenn eine neue akut-Kollegin auf ihrer ersten Sitzung auf harte Alkoholika stößt und feststellen muss, dass sie sich das ganze ernsthafter vorgestellt hat. Gerade der Ersteindruck ist keine Stärke des SP. So werden Interessenten schon abgeschreckt, bevor sie sich mit der inhaltlichen Arbeit ihrer Vertreter beschäftigen können. Die Anträge abzulehnen, war richtig, Jakob Horneber und Matthias Rübo haben recht, wenn sie festhalten, dass es den Mitgliedern durchaus zuzutrauen ist, selbst zu merken, wie viel Alkohol mit ihrer Arbeit zu vereinbaren ist. Nur sollten diese dann auch mal den Beweis antreten. Bevor wieder jemand nach einem Verbot ruft. hno
Der Beitrag erschien zuerst in Akut 330